Aufnahme in die
Volksschule Eidenberg
für das Schuljahr 2025/26
I. Allgemeine Schulpflicht
Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 2.9.2018 und einschließlich dem 1.9.2019 geboren sind, werden am
1. September 2025 schulpflichtig.
II. Schülereinschreibung
Die schulpflichtig werdenden Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten bei der Schülereinschreibung in der sprengelmäßig zuständigen Volksschule anzumelden.
Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen bzw. zu übermitteln:
a) Geburtsurkunde des Kindes,
b) die Meldebestätigung,
c) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss,
welcher die Vormundschaft bescheinigt
d)
bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument und
e) die Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin sowie
f) das schuleigene Datenblatt für die Schuleinschreibung.
g) Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
h) Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom
Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im
Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem
Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.
Die Anmeldung ist elektronisch, postalisch oder persönlich unter folgenden Adressen und zu folgenden Zeiten möglich:
· Elektronisch: die Unterlagen senden Sie bitte an: s416031@schule-ooe.at bis 22.11.2024
· Postalisch an: Volksschule Eidenberg, z.H. Direktion, Kirchenweg 7, 4201 Eidenberg (Unterlagen müssen bis 22.11.2024 einlangen) oder in unseren Postkasten werfen
· Persönlich: am 14.11.2024 von 7.30 Uhr bis 14 Uhr oder nach persönlicher Terminvereinbarung
Das Kind muss aber jedenfalls bei der pädagogischen Schuleinschreibung persönlich vorgestellt werden.
III. Pädagogische Schülereinschreibung
Zur pädagogischen Schülereinschreibung zu Beginn des Sommersemesters werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zeitgerecht eingeladen.
IV. Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September 2019 und 1. März 2020 das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.
Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.
Die unter II. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dir. Dipl. Päd. Ilona Rechberger BEd
In diesem kurzen Video erfahrt ihr alles Wichtige über unsere Schule.
Ein riesiges DANKE an Alexander Adlhoch für die Unterstützung bei der Erstellung!